Betäubungsmittel
Betäubungsmittel, kurz BTM, unterliegen besonderen Vorschriften für Bezug, Lagerung und Dokumentation, im Spital mit Doppelkontrolle und lückenloser Erfassung.
Compliance
auch: BTM
Betäubungsmittel sind besonders kontrollierte Arzneimittel. Bezug, Lagerung, Abgabe und Verbrauch unterliegen strengen Vorgaben und einer lückenlosen Dokumentation. Im Spitalalltag werden kritische Schritte häufig im Vier-Augen-Prinzip abgesichert, ergänzt durch durchgängige Rückverfolgbarkeit.
So funktioniert Betäubungsmittel
Anordnung
Ärztliche Verordnung
Entnahme
Im Vier-Augen-Prinzip
Verabreichung
Gabe dokumentiert
Bestand
Abgleich und Nachweis
Eine saubere, scangestützte Erfassung erleichtert die geforderte Nachweisführung und entlastet die Pflege bei der Dokumentation. Über die GLN der anordnenden oder abgebenden Fachperson lässt sich zudem festhalten, wer einen Schritt verantwortet, das stützt die lückenlose Nachvollziehbarkeit im BTM-Prozess.
Zum Vertiefen
Rechtlicher Rahmen in der Schweiz
Betäubungsmittel unterstehen dem Betäubungsmittelgesetz und seinen Verordnungen. Bezug, Lagerung, Abgabe und Verbrauch sind lückenlos zu dokumentieren, Bestände regelmässig abzugleichen.
Doppelkontrolle und Nachweis
Kritische Schritte werden im Vier-Augen-Prinzip abgesichert. Eine scangestützte Erfassung erleichtert die geforderte Nachweisführung und entlastet die Pflege.
Häufige Fragen zu Betäubungsmittel
Was sind Betäubungsmittel?
Welche Vorschriften gelten?
Warum das Vier-Augen-Prinzip?
Was muss dokumentiert werden?
Wie hilft eine Bestandskontrolle?
Welches Gesetz regelt Betäubungsmittel?
Im Blog vertieft
Verwandte Begriffe
Quellen und weiterführende Informationen
Quellen: Swissmedic, BAG. Stand Juni 2026. Einordnung durch medTrack.
medTrack
Betäubungsmittel sicher führen
medTrack unterstützt BTM-Prozesse mit Doppelkontrolle und lückenloser Erfassung, für Sicherheit und einfache Nachweise.